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Häusliche Krankenpflege – Informationen zu Leistungen, Zuzahlung und Dauer!

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Diese Krankenpflege kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen, durch geeignete und gut ausgebildete Pflegekräfte in Anspruch genommen werden, wenn man gesetzlich versichert ist. Hierfür sind allerdings ganz spezielle Voraussetzungen nötig, weiterhin sollte man wichtige Informationen beachten.

Eine häusliche Krankenpflege kann unterschiedlich verordnet werden, in der Regel passiert das durch den Hausarzt der Patienten oder durch eine Klinik. Wenn Patienten nach einer schweren Erkrankung auch nachfolgend betreut werden müssen und wenn diese Betreuung in den Behandlungsplan der Patienten verankert ist, ist die häusliche Krankenpflege von Nöten.

Durch diese Krankenpflege soll gewährleistet werden, dass die Krankenhausvermeidungspflege vermieden werden kann. Die Patienten sollen einfach so schnell wie möglich, in die eigenen Bereiche zurückgeführt werden. Der Erfolg der ärztlichen Behandlung soll hierdurch abgesichert werden, deshalb sprechen die Experten hier von der Sicherungspflege.

Bei der häuslichen Krankenpflege wird grundsätzlich immer vorausgesetzt, dass die Patienten selbst oder die im Haus lebenden Angehörigen des Patienten, die Krankenpflege übernehmen können. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass die zuständige Krankenkasse diese Maßnahmen genehmigen muss.

Verordnet werden die Maßnahmen, wie bereits erwähnt, durch den Hausarzt oder einer Einrichtung, in der sich der Patient aufgehalten hat. Eigentlich macht die Verordnung durch eine Einordnung Sinn, denn die Mitarbeiter der Einrichtung, kennen die Patienten sehr gut und können die Krankenpflege stichhaltig begründen. Wenn die Krankenpflege das allererste Mal verordnet wird, ist zu beachten den vorgeschriebenen Zeitraum nicht zu überschreiten. Eine zusätzliche Begutachtung des Krankheitsbildes und des Zustandes der Patienten wird durch einen Vertragsarzt erfolgen. Hier wird entschieden, ob weitere Betreuungsmaßnahmen für die Patienten notwendig sind.

Es muss eine sehr schlüssige Begründung von ärztlicher Seite vorliegen, um eine häusliche Pflege zu beantragen. Als Angehöriger kann man das selbst bei einem dafür zuständigen Dienst beantragen. Dieser spezielle Dienst, nimmt dann eine entsprechende Beurteilung vor. Wenn es sich allerdings um eine Krankenhausvermeidungspflege handeln sollte, sollte die Beanspruchung bis 4 Wochen pro Einsatzfall erfolgen. Damit sichergestellt werden kann, dass die Kosten auch wirklich von der Kasse übernommen werden, muss klar sein, dass zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst ein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde.

Falls die Angehörigen sich selbst einen Pflegedienst suchen möchten, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Kosten wenigstens teilweise von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden. Die Frage wird sich dann stellen, wenn die pflegebedürftige Person gestelltes Pflegepersonal ablehnt oder wenn kein geeignetes Personal, durch die Krankenkasse gestellt werden kann. Diese Aspekte sind nicht zu unterschätzen und sollten unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Bei der Krankenpflege muss die zu pflegende Person immer eine Zuzahlung leisten. Die Höhe der Zuzahlung entspricht in der Regel einem vorgeschriebenen Prozentsatz.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von  Ambulanter Pflegedienst Balance GmbH, nachgelesen werden.


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